Pflegeleistungen Übersicht

Pflegeleistungen 2026
im Überblick

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt eine aktuelle Übersicht über die Leistungsansprüche der Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung bereit. Darin finden Sie unter anderem Informationen zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie zu Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026.
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Pflegeleistungen in den Bundesländern

Erfahren Sie, welche Pflegeleistungen Ihnen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg zustehen und wie sich diese regional unterscheiden.

Erfahren Sie mehr über Pflegeleistungen und Fördermöglichkeiten in Rheinland-Pfalz. Mit einem Klick gelangen Sie zu den offiziellen Informationen des Landes.

Erfahren Sie mehr über Pflegeleistungen und Fördermöglichkeiten in Hessen. Mit einem Klick gelangen Sie zu den offiziellen Informationen des Landes.

Erfahren Sie mehr über Pflegeleistungen und Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg. Mit einem Klick gelangen Sie zu den offiziellen Informationen des Landes.

Welche Förderung kommt für Sie infrage?

Fördermöglichkeiten für einen barrierearmen oder altersgerechten Umbau können je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein.

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Pflegereform 2027 – was ist geplant?

Ab 2027 soll die Pflegeversicherung grundlegend neu geordnet werden. Ziel der geplanten Reform ist es, Leistungen einfacher zugänglich zu machen, pflegende Angehörige stärker zu unterstützen und gleichzeitig die Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren. Ein stärkerer Fokus soll außerdem auf Prävention und dem möglichst langen Erhalt der Selbstständigkeit liegen.

Ab 2027 soll die Pflegeversicherung grundlegend neu geordnet werden. Ziel der geplanten Reform ist es, Leistungen einfacher zugänglich zu machen, pflegende Angehörige stärker zu unterstützen und gleichzeitig die Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren. Ein stärkerer Fokus soll außerdem auf Prävention und dem möglichst langen Erhalt der Selbstständigkeit liegen.

Zu den derzeit geplanten Änderungen gehören:

  • Pflegegrade bleiben bestehen, die Leistungsansprüche sollen jedoch teilweise neu geordnet werden.
  • In der häuslichen Pflege sollen verschiedene Leistungen künftig stärker in flexiblen Budgets zusammengeführt werden.
  • Pflegegrad 1 soll stärker auf Prävention ausgerichtet werden. Wichtig für Pflege-Finesse: Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, beispielsweise für den barrierefreien Umbau einer Dusche, soll nach aktuellem Entwurf weiterhin möglich bleiben.
  • Neue Angebote wie eine intensivere Pflegebegleitung, Unterstützung in Pflegenotfällen und ein digitales „Pflege-Cockpit“ sollen Betroffenen und Angehörigen den Zugang zu Informationen und Leistungen erleichtern.

Hinweis:
Die Pflegereform 2027 befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Die dargestellten Informationen entsprechen dem aktuellen Stand des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit und können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – aktueller Stand zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).

Wissenswertes zu Pflegeleistungen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Pflegeleistungen und Fördermöglichkeiten.

Ist das Pflegegeld in allen Bundesländern gleich?

Das Pflegegeld ist bundesweit einheitlich geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Je nach Bundesland können jedoch zusätzliche regionale Unterstützungsangebote oder Förderprogramme bestehen.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie zusätzliche Unterstützung für den Alltag erhalten, die je nach Region variiert.

Kann ich Pflegegeld und andere Leistungen kombinieren?

In vielen Fällen lassen sich verschiedene Leistungen miteinander kombinieren. Welche Kombination möglich ist, hängt vom Pflegegrad und der persönlichen Situation ab.

Welche Leistungen gibt es für einen barrierefreien Badumbau?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich sein. Die Höhe und die Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen sowie der individuellen Situation.

Gibt es zusätzliche Unterstützungen neben dem Pflegegeld und Entlastungsbetrag?

Ja, es gibt weitere Leistungen wie Tagespflege oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, die Sie prüfen sollten.

Wer kann Pflegeleistungen beantragen?

Pflegeleistungen können grundsätzlich von pflegebedürftigen Personen oder – je nach Situation – durch bevollmächtigte Angehörige oder gesetzliche Vertretungen beantragt werden.

Prüfen Sie jetzt Ihren möglichen Pflegegrad

Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Rechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Orientierung und erfahren, welche Pflegeleistungen für Ihre persönliche Situation infrage kommen könnten.