Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner
Stand: 13.08.2026 – Version 1.0
- Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner (nachfolgend „Partner-AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Pflege-Finesse.de (nachfolgend „Pflege-Finesse“) und den mit Pflege-Finesse zusammenarbeitenden gewerblichen Unternehmen, Dienstleistern und Fachbetrieben (nachfolgend „Partner“).
Die Partner-AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2
Pflege-Finesse betreibt unter www.pflegefinesse.de ein Informations- und Vermittlungsportal rund um die Themen Pflege, altersgerechtes und barrierearmes Wohnen sowie damit verbundene Produkte und Dienstleistungen.
Hierzu gehören insbesondere Bereiche wie barrierearmer und altersgerechter Badumbau, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegeleistungen sowie weitere Dienstleistungen und Lösungen, die der Unterstützung pflegebedürftiger Personen, Angehöriger und anderer Interessenten dienen können.
Pflege-Finesse ermöglicht Interessenten, über das Portal Anfragen zu stellen und – soweit eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage besteht – Kontakt zu geeigneten Partnerunternehmen aufzunehmen beziehungsweise durch diese kontaktiert zu werden.
1.3
Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen Pflege-Finesse und dem Partner ist insbesondere die Generierung, Qualifizierung und/oder Weiterleitung von Kundenanfragen an geeignete Partner.
Eine solche Kundenanfrage wird nachfolgend als „Lead“ bezeichnet.
Ein Lead umfasst die vom jeweiligen Interessenten zur Verfügung gestellten Daten und Angaben, die für die Bearbeitung seiner Anfrage und eine Kontaktaufnahme durch einen geeigneten Partner erforderlich oder relevant sind.
1.4
Der Partner nutzt die von Pflege-Finesse übermittelten Leads zur Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Interessenten sowie zur möglichen Anbahnung eines Vertrages über eigene Produkte oder Dienstleistungen.
Der Partner handelt hierbei selbstständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Pflege-Finesse wird nicht Vertragspartner eines zwischen dem Partner und dem Interessenten geschlossenen Vertrages und ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe des Partners.
1.5
Diese Partner-AGB gelten zusammen mit etwaigen zwischen Pflege-Finesse und dem Partner individuell geschlossenen Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich der vereinbarten Leistungsbereiche, Regionen, Lead-Kriterien, Vergütung oder sonstiger Konditionen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, Pflege-Finesse stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
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- Vertragsgegenstand und Leistungen von Pflege-Finesse
2.1
Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Vermittlung von Kundenanfragen an den Partner.
Pflege-Finesse generiert über das Online-Portal www.pflegefinesse.de sowie gegebenenfalls über weitere von Pflege-Finesse betriebene Kontakt- und Kommunikationswege Anfragen von Interessenten und übermittelt diese entsprechend der vereinbarten Leistungsbereiche und regionalen Kriterien an geeignete Partner.
Die konkreten Leistungsbereiche, Regionen, Lead-Kriterien und gegebenenfalls weitere Anforderungen können zwischen Pflege-Finesse und dem Partner individuell vereinbart werden.
2.2
Pflege-Finesse bemüht sich, dem Partner Kundenanfragen zu übermitteln, die den jeweils vereinbarten Kriterien entsprechen.
Eine Kundenanfrage kann insbesondere Angaben zum gewünschten Produkt oder zur gewünschten Dienstleistung, zur persönlichen Situation des Interessenten, zum geplanten Vorhaben, zur Region sowie die für eine Kontaktaufnahme erforderlichen Kontaktdaten enthalten.
Je nach Art der Anfrage können weitere Angaben des Interessenten erhoben und zur besseren Zuordnung zu einem geeigneten Partner verwendet werden.
Eine telefonische Vorqualifizierung durch Pflege-Finesse ist nur geschuldet, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurde.
2.3
Pflege-Finesse ist grundsätzlich auf die Angaben angewiesen, die der jeweilige Interessent selbst zur Verfügung stellt.
Pflege-Finesse übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass sämtliche vom Interessenten übermittelten Angaben inhaltlich richtig, vollständig oder dauerhaft aktuell sind.
Dies gilt insbesondere für Angaben zu persönlichen Umständen, Pflegegrad, Finanzierungsmöglichkeiten, Förderfähigkeit, gewünschtem Leistungsumfang, zeitlicher Planung oder sonstigen projektrelevanten Informationen.
2.4
Pflege-Finesse schuldet ausschließlich die Vermittlung beziehungsweise Übermittlung der jeweiligen Kundenanfrage.
Pflege-Finesse übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass
- der Interessent zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichbar ist,
- der Interessent auf Kontaktversuche des Partners reagiert,
- ein Beratungsgespräch oder Vor-Ort-Termin zustande kommt,
- der Interessent ein Angebot des Partners annimmt,
- zwischen Partner und Interessent ein Vertrag geschlossen wird,
- ein bestimmter Auftragswert oder Umsatz erzielt wird oder
- der Interessent über eine bestimmte Finanzierung oder Förderfähigkeit verfügt.
Die Entscheidung über die Beauftragung eines Partners liegt ausschließlich beim jeweiligen Interessenten.
2.5
Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch des Partners auf die Übermittlung einer bestimmten Anzahl von Leads innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Vom Partner mitgeteilte gewünschte Lead-Mengen, Kapazitäten oder Zielgrößen dienen grundsätzlich der Planung und Steuerung der Vermittlung und stellen keine Garantie für eine entsprechende Anzahl tatsächlich verfügbarer Kundenanfragen dar.
2.6
Die Leistung von Pflege-Finesse hinsichtlich eines einzelnen Leads ist grundsätzlich erbracht, sobald die Kundenanfrage dem Partner über den jeweils vereinbarten Übermittlungsweg zur Verfügung gestellt wurde.
Die Übermittlung kann insbesondere per E-Mail, über ein Partnerportal, ein CRM-System oder über einen anderen zwischen den Parteien vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
Die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs richten sich nach den vereinbarten Vergütungsregelungen.
2.7
Sofern mit dem Partner keine ausdrückliche Exklusivvereinbarung getroffen wurde, ist Pflege-Finesse berechtigt, eine Kundenanfrage auch an weitere für die Anfrage geeignete Partnerunternehmen zu vermitteln.
Ein Anspruch des Partners auf eine exklusive Zuweisung von Kundenanfragen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.8
Pflege-Finesse ist nicht verpflichtet, jede eingehende Kundenanfrage an einen Partner weiterzuleiten.
Pflege-Finesse ist insbesondere berechtigt, Anfragen nicht zu vermitteln, wenn Zweifel an deren Ernsthaftigkeit oder Plausibilität bestehen, notwendige Angaben fehlen, kein geeigneter Partner zur Verfügung steht oder andere sachliche Gründe gegen eine Vermittlung sprechen.
2.9
Pflege-Finesse ist weder an der Preisgestaltung noch an der Erstellung von Angeboten oder den Vertragsverhandlungen zwischen Partner und Interessent beteiligt.
Die Entscheidung darüber, ob und zu welchen Bedingungen der Partner dem Interessenten ein Angebot unterbreitet, liegt ausschließlich beim Partner.
Ein nach erfolgreicher Vermittlung zustande kommender Vertrag wird ausschließlich zwischen dem Partner und dem Interessenten geschlossen.
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- Vergütung und Abrechnung
3.1
Für die von Pflege-Finesse erbrachten Vermittlungsleistungen zahlt der Partner die jeweils zwischen Pflege-Finesse und dem Partner vereinbarte Vergütung.
Die Höhe der Vergütung sowie das jeweils geltende Vergütungsmodell ergeben sich aus der individuellen Partnervereinbarung, einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen in Textform getroffenen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche angegebenen Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2
Die Vergütung kann insbesondere als
- fester Betrag pro übermitteltem Lead,
- erfolgsabhängige Provision oder
- individuell vereinbartes sonstiges Vergütungsmodell
vereinbart werden.
Maßgeblich ist das zwischen Pflege-Finesse und dem jeweiligen Partner konkret vereinbarte Vergütungsmodell.
3.3
Bei Vereinbarung eines Lead-Fixpreises entsteht der Vergütungsanspruch von Pflege-Finesse grundsätzlich mit der ordnungsgemäßen Übermittlung des Leads an den Partner.
Für die Entstehung des Vergütungsanspruchs ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass der Interessent anschließend einen Vertrag mit dem Partner abschließt, ein bestimmter Umsatz erzielt wird oder der Partner aus der Anfrage tatsächlich einen Auftrag erhält.
Berechtigte Reklamationen nach Ziffer 4 bleiben hiervon unberührt.
3.4
Wurde ein erfolgsabhängiges Provisionsmodell vereinbart, richten sich Entstehung, Höhe und Fälligkeit der Provision nach der jeweiligen individuellen Partnervereinbarung.
Der Partner ist verpflichtet, Pflege-Finesse die für die Feststellung und Abrechnung des Provisionsanspruchs erforderlichen Informationen vollständig, richtig und innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung zu stellen.
3.5
Pflege-Finesse ist berechtigt, die erbrachten Vermittlungsleistungen regelmäßig abzurechnen.
Die Abrechnung kann insbesondere einzeln, wöchentlich, monatlich oder nach einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Abrechnungszeitraum erfolgen.
Rechnungen können dem Partner in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
3.6
Soweit auf der jeweiligen Rechnung oder in einer individuellen Vereinbarung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, sind Rechnungen von Pflege-Finesse innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.7
Einwendungen gegen eine Rechnung sind Pflege-Finesse unverzüglich nach deren Erhalt in Textform mitzuteilen.
Die gesondert geregelten Fristen für die Reklamation einzelner Leads bleiben hiervon unberührt.
Die Beanstandung eines einzelnen Leads berechtigt den Partner nicht dazu, unstreitige Rechnungsbeträge oder Vergütungen für andere Leads zurückzuhalten.
3.8
Gerät der Partner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Pflege-Finesse berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
3.9
Bei Zahlungsverzug, wiederholten verspäteten Zahlungen oder sonstigen erheblichen Zahlungsrückständen ist Pflege-Finesse berechtigt, die Übermittlung weiterer Leads vorübergehend auszusetzen, bis die offenen fälligen Forderungen vollständig ausgeglichen sind.
3.10
Neue Vergütungskonditionen können für zukünftige Vermittlungsleistungen zwischen Pflege-Finesse und dem Partner vereinbart werden.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.11
Eine Aufrechnung des Partners mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
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- Reklamation von Leads
4.1
Ein Lead kann insbesondere aus folgenden Gründen reklamiert werden:
a) Fehlerhafte Kontaktdaten
Die übermittelten Kontaktdaten sind objektiv falsch oder dem angegebenen Interessenten nicht zuzuordnen, sodass eine Kontaktaufnahme nicht möglich ist.
b) Dublette
Pflege-Finesse hat demselben Partner innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen denselben Interessenten mit derselben oder im Wesentlichen identischen Anfrage mehrfach übermittelt.
c) Keine Anfrage des Interessenten
Der Interessent erklärt ausdrücklich und nachvollziehbar, dass er die betreffende Anfrage nicht gestellt beziehungsweise keine entsprechende Kontaktaufnahme veranlasst hat.
d) Offensichtliche Test-, Spaß- oder Falschanfrage
Es bestehen eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass keine ernsthafte Kundenanfrage vorliegt.
e) Falscher Leistungsbereich
Die Anfrage betrifft eindeutig nicht den vereinbarten Leistungsbereich.
f) Falsches Vermittlungsgebiet
Der Leistungsort befindet sich außerhalb des mit dem Partner vereinbarten Vermittlungsgebietes.
g) Interessent nicht erreichbar
Der Interessent konnte trotz mindestens drei angemessener Kontaktversuche an mindestens zwei unterschiedlichen Werktagen innerhalb der Reklamationsfrist nicht erreicht werden.
Die Kontaktversuche sind auf Verlangen nachzuweisen.
4.2
Keinen Reklamationsgrund stellen insbesondere folgende Umstände dar:
- der Interessent entscheidet sich nachträglich gegen das Vorhaben;
- der Interessent nimmt ein Angebot nicht an;
- der Partner erhält keinen Auftrag;
- zwischen Partner und Interessent kommt kein Vertrag zustande;
- das Budget des Interessenten entspricht nicht den Erwartungen des Partners;
- der Interessent entscheidet sich für einen anderen Anbieter;
- der Partner kann den gewünschten Termin nicht anbieten;
- der Partner verfügt aktuell nicht über ausreichende Kapazitäten;
- das Vorhaben ist für den Partner wirtschaftlich nicht attraktiv;
- der Interessent verschiebt oder storniert das Vorhaben;
- eine erwartete Förderung, Kostenübernahme oder Finanzierung wird nicht oder nicht vollständig bewilligt;
- der Interessent ist dem Partner bereits aus einer anderen Quelle bekannt, sofern hierzu keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3
Eine Reklamation muss innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung des Leads bei Pflege-Finesse eingehen.
Die Reklamation hat in Textform beziehungsweise über einen hierfür vorgesehenen Reklamationsweg zu erfolgen.
Dabei sind mindestens der betreffende Lead und der konkrete Reklamationsgrund anzugeben.
Nach Ablauf der Reklamationsfrist ist eine Reklamation grundsätzlich ausgeschlossen.
4.4
Pflege-Finesse ist berechtigt, zur Prüfung einer Reklamation geeignete Nachweise oder ergänzende Informationen anzufordern.
4.5
Wird eine Reklamation anerkannt, entfällt die Vergütungspflicht für den betreffenden Lead.
Wurde der Lead bereits abgerechnet oder bezahlt, erfolgt eine entsprechende Gutschrift beziehungsweise Verrechnung mit einer folgenden Abrechnung.
4.6
Wird eine Reklamation als unbegründet zurückgewiesen, bleibt der Vergütungsanspruch von Pflege-Finesse bestehen.
Pflege-Finesse ist berechtigt, zur Prüfung einer Reklamation den Interessenten zu kontaktieren, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
4.7
Der Partner verpflichtet sich, Reklamationen wahrheitsgemäß und ausschließlich bei Vorliegen eines tatsächlichen Reklamationsgrundes einzureichen.
Bei wiederholt nachweislich unbegründeten oder missbräuchlichen Reklamationen kann Pflege-Finesse die Übermittlung weiterer Leads vorübergehend aussetzen.
Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
4.8
Individuell vereinbarte abweichende Reklamationsbedingungen gehen den vorstehenden Regelungen vor.
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- Pflichten des Partners
5.1
Der Partner verpflichtet sich, die ihm übermittelten Kundenanfragen sorgfältig, professionell und zeitnah zu bearbeiten.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, soll die erste Kontaktaufnahme mit dem Interessenten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, erfolgen.
5.2
Der Partner tritt gegenüber dem Interessenten stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf.
Er darf weder den Eindruck erwecken noch behaupten, Mitarbeiter, Vertreter, Niederlassung oder Beauftragter von Pflege-Finesse zu sein.
5.3
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, dass er und die von ihm eingesetzten Personen über sämtliche gesetzlich erforderlichen gewerblichen Voraussetzungen, Genehmigungen, Zulassungen, Qualifikationen, Versicherungen und sonstigen erforderlichen Berechtigungen verfügen.
Pflege-Finesse ist bei berechtigtem Anlass berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen.
5.4
Die Beratung des Interessenten, die Erstellung von Angeboten, Preisgestaltung, Durchführung von Besichtigungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der angebotenen Leistungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Partners.
Der Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Interessenten.
5.5
Der Partner verpflichtet sich zu einem seriösen, transparenten und kundenorientierten Umgang mit den vermittelten Interessenten.
Unlautere, aggressive, irreführende oder sonst unzulässige Geschäftspraktiken sind untersagt.
Angaben zu Preisen, Leistungen, Fördermöglichkeiten, Zuschüssen oder Kostenübernahmen müssen nach bestem Wissen zutreffend sein.
Eine von Dritten abhängige Förderung oder Kostenübernahme darf nicht als garantiert dargestellt werden.
5.6
Lead-Daten dürfen grundsätzlich nur zur Bearbeitung der konkreten Anfrage sowie der damit verbundenen Kontaktaufnahme, Beratung, Angebotserstellung und Vertragsdurchführung verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur zulässig, wenn hierfür eine eigenständige rechtliche Grundlage besteht.
5.7
Der Partner darf Leads oder Kundendaten ohne entsprechende Berechtigung insbesondere nicht
- an andere Unternehmen verkaufen,
- als Leads weitervermitteln,
- für eigene Lead-Handelsmodelle verwenden oder
- Dritten zur eigenständigen Kundenakquise zur Verfügung stellen.
Die zulässige Einbindung eigener Mitarbeiter, Auftragsverarbeiter oder zur konkreten Leistungserbringung erforderlicher Personen bleibt hiervon unberührt.
5.8
Der Partner darf Namen, Logo, Marken, Texte, Grafiken oder sonstige geschützte Inhalte von Pflege-Finesse nur mit entsprechender Berechtigung verwenden.
Die Zusammenarbeit berechtigt insbesondere nicht dazu, im Namen von Pflege-Finesse aufzutreten.
5.9
Änderungen wesentlicher Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Leistungsbereiche, Vermittlungsgebiete, Kapazitäten oder erforderlicher Berechtigungen sind Pflege-Finesse unverzüglich mitzuteilen.
5.10
Ist der Partner vorübergehend nicht in der Lage, weitere Leads ordnungsgemäß zu bearbeiten, hat er Pflege-Finesse hierüber rechtzeitig zu informieren.
Bereits zuvor ordnungsgemäß übermittelte Leads bleiben hiervon unberührt.
5.11
Ansprüche eines Interessenten aufgrund der Beratung, eines Angebots, Vertragsschlusses oder der vom Partner erbrachten Leistungen sind grundsätzlich im Verhältnis zwischen Partner und Interessent zu klären.
5.12
Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen ist Pflege-Finesse berechtigt, die Übermittlung weiterer Leads vorübergehend auszusetzen.
Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben unberührt.
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- Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1
Pflege-Finesse und der Partner verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Soweit beide Parteien jeweils selbst über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden, handeln sie als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Sollte sich aufgrund der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit ergeben, werden die hierfür erforderlichen Vereinbarungen gesondert abgeschlossen.
6.2
Pflege-Finesse übermittelt personenbezogene Daten eines Interessenten nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.
Enthält eine Anfrage besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere gesundheitsbezogene Angaben, erfolgt deren Verarbeitung und Übermittlung nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.
6.3
Der Partner darf personenbezogene Daten ausschließlich für die Bearbeitung der konkreten Kundenanfrage und die damit unmittelbar zusammenhängende Kontaktaufnahme, Beratung, Terminvereinbarung, Angebotserstellung, Vertragsanbahnung und gegebenenfalls Vertragsdurchführung verarbeiten.
6.4
Mit der Übermittlung eines Leads ist der Partner für die weitere Verarbeitung der ihm übermittelten Daten in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
Jede Partei erfüllt die sie betreffenden datenschutzrechtlichen Pflichten grundsätzlich selbst.
6.5
Personenbezogene Daten dürfen nur solchen Mitarbeitern oder sonstigen Personen zugänglich gemacht werden, deren Zugriff für die jeweilige Anfrage beziehungsweise Vertragsdurchführung erforderlich ist.
6.6
Beide Parteien treffen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
6.7
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder eine gesetzliche beziehungsweise sonstige Rechtsgrundlage eine weitere Speicherung erlaubt.
6.8
Erhält eine Partei Kenntnis von einer Datenschutzverletzung, die auch im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelte Daten betrifft, informiert sie die andere Partei unverzüglich, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Schadensbegrenzung erforderlich ist.
6.9
Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich.
Hierzu zählen insbesondere individuelle Vergütungskonditionen, Lead-Preise, Kunden- und Interessentendaten, interne Geschäfts- und Vertriebsinformationen sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
6.10
Datenschutz- und Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit dies gesetzlich oder nach ihrer Natur erforderlich ist.
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- Haftung und Freistellung
7.1
Pflege-Finesse haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Pflege-Finesse, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Unbeschränkt haftet Pflege-Finesse außerdem bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.
7.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pflege-Finesse nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3
Pflege-Finesse ist ausschließlich für die im Rahmen der Partnervereinbarung übernommenen Vermittlungsleistungen verantwortlich.
Pflege-Finesse übernimmt insbesondere keine Verantwortung für
- vom Partner angebotene Produkte oder Dienstleistungen,
- die fachliche oder handwerkliche Ausführung,
- Planungs-, Montage-, Umbau-, Sanierungs- oder Ausführungsfehler,
- Angebote, Kostenvoranschläge oder Rechnungen des Partners,
- Preisgestaltung,
- Terminvereinbarungen oder Verzögerungen,
- Gewährleistungs-, Garantie- oder Nacherfüllungsansprüche oder
- sonstige Pflichtverletzungen des Partners gegenüber dem Interessenten.
7.4
Pflege-Finesse haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die ein Interessent selbst angegeben hat, soweit Pflege-Finesse deren Unrichtigkeit nicht kannte und nicht aufgrund eigener schuldhafter Pflichtverletzung hätte erkennen müssen.
7.5
Pflege-Finesse übernimmt keine Haftung dafür, dass aus einem übermittelten Lead ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg entsteht.
7.6
Für vorübergehende Beeinträchtigungen oder Ausfälle technischer Systeme haftet Pflege-Finesse nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
7.7
Der Partner stellt Pflege-Finesse von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einer schuldhaften Verletzung der dem Partner obliegenden Pflichten beruhen.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit
- fehlerhaften oder mangelhaften Leistungen des Partners,
- Verletzungen gesetzlicher Informations-, Beratungs-, Gewährleistungs- oder Vertragspflichten,
- unzulässigen Werbe- oder Kontaktmaßnahmen,
- unzulässiger Nutzung oder Weitergabe von Kundendaten,
- schuldhaften Datenschutzverstößen,
- irreführenden Aussagen zu Förderungen oder Kostenübernahmen,
- Verletzungen von Rechten Dritter oder
- unberechtigtem Auftreten im Namen von Pflege-Finesse.
7.8
Die Freistellung umfasst, soweit gesetzlich zulässig, auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
Eine Freistellungspflicht besteht nicht, soweit Pflege-Finesse den betreffenden Anspruch selbst schuldhaft verursacht oder mitverursacht hat.
7.9
Wird Pflege-Finesse aufgrund eines Sachverhalts in Anspruch genommen, der eine Freistellungspflicht begründen kann, informiert Pflege-Finesse den Partner unverzüglich.
Der Partner unterstützt Pflege-Finesse im erforderlichen und zumutbaren Umfang bei der Aufklärung und Abwehr entsprechender Ansprüche.
7.10
Soweit die Haftung von Pflege-Finesse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
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- Vertragslaufzeit, Pausierung und Kündigung
8.1
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird die Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2
Eine auf unbestimmte Zeit geschlossene Zusammenarbeit kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Individuell vereinbarte Kündigungsfristen bleiben unberührt.
8.3
Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei maßgeblich.
8.4
Der Partner kann bei vorübergehend ausgeschöpften Kapazitäten, Betriebsferien, personellen Engpässen oder sonstigen betrieblichen Gründen um eine vorübergehende Pausierung der Lead-Übermittlung bitten.
Die Pausierung gilt erst nach Bestätigung oder technischer Umsetzung durch Pflege-Finesse.
8.5
Pausierung und Kündigung wirken ausschließlich für die Zukunft.
Bereits zuvor ordnungsgemäß übermittelte Leads bleiben nach Maßgabe der vereinbarten Vergütungs- und Reklamationsregelungen vergütungspflichtig.
8.6
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei behebbaren Pflichtverletzungen erfolgt die außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe, soweit dies gesetzlich erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist.
8.7
Ein wichtiger Grund kann für Pflege-Finesse insbesondere vorliegen, wenn der Partner
- erheblich oder wiederholt gegen Zahlungspflichten verstößt,
- Leads oder Kundendaten unzulässig weitergibt oder verkauft,
- erheblich gegen datenschutzrechtliche Pflichten verstößt,
- erforderliche Berechtigungen oder Zulassungen verliert,
- unzulässige oder irreführende Geschäftspraktiken anwendet,
- sich unberechtigt als Mitarbeiter oder Vertreter von Pflege-Finesse ausgibt,
- geschützte Kennzeichen von Pflege-Finesse unzulässig verwendet oder
- sonstige wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend oder wiederholt verletzt.
8.8
Bei begründetem Verdacht auf schwerwiegende Pflichtverletzungen kann Pflege-Finesse die Übermittlung neuer Leads vorläufig aussetzen, solange der Sachverhalt geprüft wird.
Der Partner erhält, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme.
8.9
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Verpflichtung von Pflege-Finesse zur Vermittlung neuer Leads.
Bereits entstandene Vergütungs-, Datenschutz-, Vertraulichkeits-, Haftungs- und Freistellungsverpflichtungen bleiben bestehen, soweit dies nach ihrem Inhalt oder gesetzlich erforderlich ist.
8.10
Nach Beendigung der Zusammenarbeit hat der Partner personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen, sobald deren weitere Speicherung nicht mehr erforderlich oder rechtlich zulässig ist.
8.11
Die Beendigung oder Pausierung begründet keinen Anspruch auf Erstattung bereits ordnungsgemäß entstandener Vergütungen.
Berechtigte Reklamationen nach Ziffer 4 bleiben unberührt.
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- Schlussbestimmungen
9.1
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Pflege-Finesse und dem Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2
Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz von Pflege-Finesse Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
9.3
Individuelle Vereinbarungen zwischen Pflege-Finesse und dem Partner, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Lead-Preisen, Leistungsbereichen, Vermittlungsgebieten, Lead-Kriterien, Exklusivität, Lead-Mengen, Reklamationsbedingungen, Abrechnungsmodellen oder Vertragslaufzeiten, gehen diesen Partner-AGB vor.
9.4
Ergänzungen und Änderungen der Zusammenarbeit sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Vertragsabreden bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorrangig.
9.5
Mitteilungen, Rechnungen, Abrechnungen, Lead-Übermittlungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch erfolgen.
Der Partner ist verpflichtet, seine hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.
9.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
9.7
Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus fortbestehen, bleiben auch nach Vertragsende wirksam.
Dies betrifft insbesondere Vergütungs- und Zahlungsansprüche, Abrechnungen, Datenschutz, Vertraulichkeit, Haftung, Freistellung sowie bereits vermittelte Kundenanfragen.
9.8
Maßgeblich ist die jeweils wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogene Fassung dieser Partner-AGB.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Pflege-Finesse und dem Partner bleiben hiervon unberührt.
